Erst wenn auf den Fahrradwegen in den städtischen Parks und Anlagen der letzte Radler unterwegs gewesen sein wird ohne neongelbe Warnweste, ohne Fahrradfunktionskleidung, ohne Helm mit neongelbem Regenüberzug, ohne neonfarbenen Hosenbeinclip mit Reflektor (rechts), ohne regendichte Gepäcktasche (links), ohne Flugzeugscheinwerfer, der direkt in die Augen der Entgegenkommenden gerichtet ist, ohne vor jeder nicht einsehbaren Kurve schrill zu klingeln, um das eigene Fahrradwegbenutzungsrecht aggressiv einzuklagen und ja nicht bremsen zu müssen, und ohne sich mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens 20 km/h fortzubewegen – erst dann werdet ihr merken, daß [Fragment]